Rechtlicher Hinweis
1. Präsentation der Website
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 6-III und 19 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft, bekannt als L.C.E.N., machen wir die Benutzer und Besucher der Website www.camping-penmarch.fr darauf aufmerksam:
Eigentümer der Website
CAMPING MUNICIPAL DE TOUL AR STER
Rue de Toul ar Ster,
29760 Penmarc’h
Tél : +33 (0)2 98 58 86 88
Verantwortlich für die Veröffentlichung : Yannick FLOC’HLAY
Gastgeber
OVH
SAS au capital de 10 000 000 €
RCS Roubaix – Tourcoing 424 761 419 0045
Siège social : 2 rue Kellerman – 59100 Roubaix – France
2. Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen
Der Zweck der Website www.camping-penmarch.fr besteht darin, über alle Aktivitäten der Institution zu informieren. Der Eigentümer der Website ist bestrebt, auf der Website www.camping-penmarch.fr möglichst genaue Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie kann jedoch nicht für Auslassungen, Ungenauigkeiten und Mängel bei der Aktualisierung verantwortlich gemacht werden, unabhängig davon, ob diese von ihr selbst oder von den Drittparteien verursacht wurden, die ihr diese Informationen zur Verfügung stellen. Alle Informationen, die auf der Website www.camping-penmarch.fr angeboten werden, dienen als Hinweis, sind nicht erschöpfend und können sich ändern. Er wird vorbehaltlich der Änderungen gegeben, die seit seiner Online-Stellung vorgenommen wurden.
3. Geistiges Eigentum und Fälschung
Der Eigentümer der Website ist Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum oder Inhaber der Nutzungsrechte aller auf der Website zugänglichen Elemente, insbesondere der Texte, Bilder, Grafiken, des Logos, der Icons, der Töne, der Software… Jede Vervielfältigung, Darstellung, Änderung, Veröffentlichung, vollständige oder teilweise Anpassung der Elemente der Website, unabhängig von den verwendeten Mitteln oder Verfahren, ist verboten, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung per E-Mail: campingpenmarch@orange. fr Jegliche unbefugte Nutzung der Website oder eines der Elemente, die sie enthält, wird als Verstoß betrachtet und gemäß den Bestimmungen der Artikel L.335-2 strafrechtlich verfolgt. und folgende des Gesetzes über geistiges Eigentum.